Krebsvorsorge
Hautkrebsscreening
Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening Hautkrebs kann am ganzen Körper entstehen und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind. Deswegen wird beim Hautkrebs-Screening die gesamte Haut gründlich untersucht.
Krebsvorsorge Männer
Folgende Untersuchungen sollten Männer im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung wahrnehmen: Jährlich ab dem 45. Lebensjahr sollte die Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane und der Prostata (Vorsteherdrüse) erfolgen.
Darmkrebsvorsorge
Ab dem 50. -55. Lebensjahr sollte jährlich ein Papierstreifentest auf verstecktes Blut im Stuhl durchgeführt werden.
Ab dem 55. Lebensjahr sollte eine der 2 Möglichkeiten wahrgenommen werden:
Entweder:
Alle 2 Jahre ein Papierstreifentest auf verstecktes Blut im Stuhl
Oder:
Eine Koloskopie (Darmspiegelung) durchführen lassen. Diese kann einmalig nach 10 Jahren wiederholt werden.