Allgemeine Gesundheitsuntersuchung
Gesetzlich Krankenversicherte haben ab dem 36. Lebensjahr – also ab dem 35. Geburtstag – Anspruch auf diese Untersuchung. Weitere Gesundheitsuntersuchungen stehen den Versicherten danach jedes zweite Kalenderjahr zu. Die Vorsorge umfasst eine körperliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung sowie die Bestimmung des Gesamtcholesterins und des Blutzuckerwertes.Wir bieten in unserer Praxis erweiterete Vorsorgeuntersuchungen an.